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Neue Haftungshöchstgrenzen und Haftungsverschärfung

17.12.2021

Versicherungsschutz zu attraktiven Prämien

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – (FISG) ist am 01.07.2021 in Kraft getreten und beinhaltet neue Regelungen für Wirtschaftsprüfer. Gesetzliche Abschlussprüfungen unterliegen nun deutlich erhöhten Haftungshöchstgrenzen.

Bislang galten für jede Art der Fahrlässigkeit die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen von € 1 Mio. und € 4 Mio., bei Vorsatz ist die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers immer unbeschränkt.

Lesen Sie mehr in unserer Broschüre zum FISG

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