Patentanwälte arbeiten an der Schnittstelle von Technik bzw. Naturwissenschaften auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite. Durch die Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Schutz von Software, Sortenschutz und der Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte national und international sind die Anforderungen an den Versicherungsschutz sehr anspruchsvoll.
- Der Mindeststandard für den Versicherungsschutz ist in § 21a Patentanwaltsgesetz geregelt.
- Durch die regelmäßig internationale Ausrichtung von Patentanwälten sind Erweiterungen zu Tätigkeiten im Ausland sowie der Mandatierung ausländischer Sozietäten notwendig. Wir beraten Sie zu Haftung und Deckung und informieren Sie über mögliche Erweiterungen.
- Besonderes Augenmerk richten wir auf die diskrete und qualifizierte Meldung von Schadenfällen. Bei Patentanwälten zeichnen sich Schadenfälle oftmals durch sehr hohe Anspruchssummen aus, die vielfach nicht von der vereinbarten Versicherungsleistung abgedeckt sind. Wir kennen diese Art von Schadenfällen und liefern die nötigen Argumente für eine moderate Schadenbearbeitung durch den Versicherer.
Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise – unverbindlich und kostenlos.