Versicherungsschutz zu attraktiven Prämien
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – (FISG) ist am 01.07.2021 in Kraft getreten und beinhaltet neue Regelungen für Wirtschaftsprüfer. Gesetzliche Abschlussprüfungen unterliegen nun deutlich erhöhten Haftungshöchstgrenzen.
Bislang galten für jede Art der Fahrlässigkeit die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen von € 1 Mio. und € 4 Mio., bei Vorsatz ist die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers immer unbeschränkt.