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Notare

Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes sind Sie als Notar zuständig für Beurkundungen von Rechtsvorgängen mit besonderer Beweiskraft, insbesondere im Bereich von Grundstücksverträgen, Testamenten oder für gesellschaftsrechtlich relevante Bereiche von Unternehmen. Gemäß § 30 der Notariatsordnung (NO) sind Sie verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Haftungsbegrenzungen sind unzulässig.

Wir begleiten Sie als Notar von Ihrer Zulassung bis zum Ende der Amtstätigkeit in allen Belangen zu Ihrem Versicherungsschutz, sowie bei einer eventuell notwendig werdenden Schadenmeldung. Darüber hinaus kennen wir die Schnittstellen zu den von den Notarkammern vorgehaltenen Deckungen.

Unsere Experten im Bereich der Berufshaftpflichtversicherungen verfügen über eine jahrelange Erfahrung, referieren und publizieren zu notarrelevanten Haftungsfragen.

Guter Service kostet nichts, er ist eine Entscheidung.