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Inhalts- und Elektronikversicherung

Über eine Inhaltsversicherung wird das Inventar Ihrer Kanzlei gegen folgende Gefahren versichert:

  • Einbruch/Diebstahl
  • Leitungswasser
  • Feuer
  • Sturm/Hagel

Weiterhin können Elementarschäden versichert und eine Glasversicherung eingeschlossen werden. Schließlich kann die Versicherung um einen Schutz vor Ertragsausfall oder unbenannten Gefahren ergänzt werden.

Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung deckt die Elektronikversicherung nur Schäden an allen elektronischen Geräten in Ihren Büroräumen ab. Hierzu zählen PCs, Kopierer, Laptops, Smartphones, Drucker etc. Da der Versicherungsschutz weitreichender ist als bei der Inhaltsversicherung, kann die Kombination aus beiden Versicherungen sinnvoll sein. 

Zusätzlich zu Schäden, die durch die bei der Inhaltsversicherung genannten Gefahren entstehen können, leistet die Elektronikversicherung u. a. auch bei Schäden, die durch Unachtsamkeit und Bedienungsfehler entstehen (Laptop fällt vom Schreibtisch und ist defekt). Außerdem sind Schäden durch Vandalismus oder Sabotage mitversichert. 

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