Kanzleien sind teilweise aufgrund ihrer Größe, Struktur und Umsätze wie mittelständische Unternehmen strukturiert. Dabei fallen vielfältige interne Managementaufgaben an, wie Liquiditätsplanung, IT-Organisation, Datensicherheit, Personal, allgemeine Verwaltung etc., die keinen Bezug zum Kerngeschäft der Rechts- und Wirtschaftsberatung haben.
In unterschiedlicher Organisation werden diese Aufgaben in Sozietäten wahrgenommen. In der Regel werden Sprecher für die Repräsentanz nach außen gewählt und Ausschüsse gebildet. Wie Manager in Unternehmen haften diese Vertreter der Sozietät gegenüber mit ihrem Privatvermögen für Schadenfälle aus Organisations-, Instruktions-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden.
Beispiele sind:
- unzureichende Organisation und Überwachung der Vereinbarung von Haftungsvereinbarungen in der Sozietät
- Managementfehler bei der Mandatsannahme im Spannungsfeld von Freiberuflichkeit und Gewerbesteuer
- die Vereinbarung von unzureichendem Versicherungsschutz bzw. fehlender Versicherungsschutz (z. B. Einkauf einer Cyber-Versicherung)
- fehlerhafte Auswahl von externen Dienstleistern
- nicht rechtzeitig gekündigte oder abgeschlossene Mietverträge (gelebte Fälle aus unserer Praxis)
Die Kanzleimanager-D&O sollte Top-Priorität bei den Verantwortungsträgern genießen.
Schadensfälle aus Organhaftung sind in der Vermögenschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und haben Sonderkonzepte, die speziell auf die Bedürfnisse von Sozietäten zugeschnitten sind und von der Prämiengestaltung Rücksicht darauf nehmen, dass die Klientel besonders risikoaffin ist.
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