Schließen

Outside Director’s Liability

Rechtsanwälte und Steuerberater genießen bei ihren Mandanten, insbesondere bei Familienunternehmen, ein besonderes Vertrauensverhältnis. Daher wurden vielfach die Berater auf Wunsch der Mandantschaft in den Aufsichtsrat oder Beirat von Unternehmen berufen. Aus Compliance-Gründen wird diese Praxis nicht mehr gefördert, jedoch gibt es immer wieder Konstellationen, in denen die Übernahme von Mandaten sinnvoll ist.

Auch werden regelmäßig Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgrund ihrer Kompetenz und Persönlichkeit in Organe von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen etc. gewählt.

Werden solche Mandate im Interesse der Sozietät wahrgenommen, können diese Mandate im Rahmen einer ODL-D&O-Deckung versichert werden.

Die Besonderheit dieser D&O-Deckung liegt darin, dass kein individuelles Unternehmens-Underwriting erfolgt und die Mandate pauschal versichert werden.

Der Markt dafür ist sehr begrenzt. 

Wir beraten gerne zu den Deckungsinhalten, Versicherungssummen und den relevanten Versicherern.

Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise – unverbindlich und kostenlos.

Alle Produkte