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(Straf-) Rechtsschutzversicherung

In Deutschland kommt es regelmäßig zu Strafverfahren auch gegen große rechts- und wirtschaftsberatende Kanzleien (z. B. Verfahren zum Goldfinger-Modell 02/2018). Ein einfacher Verdacht ist oft ausreichend, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang zu setzen.

Nicht selten sitzen unschuldig Beklagte dann monatelang in Untersuchungshaft und die Verfahren ziehen sich häufig über Jahre hin. Das Ausmaß der finanziellen Folgen für die Beklagten ist zumeist beträchtlich und kann auch finanziell gut aufgestellte Unternehmen ins Wanken bringen.

Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung, wenn Ihrer Kanzlei eine Straftat zur Last gelegt und ein Verfahren gegen Ihre Kanzlei, Sie oder Ihre Mitarbeiter eingeleitet wird. Sie ist grundsätzlich für alle Unternehmen sinnvoll, deren berufliche Tätigkeiten das Risiko beinhalten, unbeabsichtigt Gesetze zu verletzen. 

In der Regel übernimmt der Versicherer wenigstens folgende Kosten:

  • das Honorar eines frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder und Honorare für die Sachverständigen
  • die Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, sofern diese vom Beklagten übernommen werden müssen
  • Strafkautionen

Gerne beraten wir Sie individuell bezüglich des notwendigen Versicherungsschutzes für Ihre Kanzlei. 

Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise – unverbindlich und kostenlos.

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